Unfallflucht nach Spiegelkollision auf B 283 bei Siebenbrunn

Donnerstag, 12. März 2026 · 12:15 Uhr

Verkehr · Siebenbrunn · Standortgenauigkeit: Stadtteil

Am Donnerstagnachmittag fuhr ein 56-Jähriger mit seinem VW die B 283 in Richtung Markneukirchen. Kurz vor der Ortslage Siebenbrunn kam ihm ein Pkw entgegen; die unbekannte Fahrerin überfuhr die Mittellinie, sodass die Außenspiegel der beiden Fahrzeuge zusammenstießen. Nach einem kurzen Gespräch übergab die Frau dem Mann die Abdeckung seines Außenspiegels und entfernte sich, ohne ihre Pflichten als Unfallbeteiligte zu erfüllen. Am VW entstand ein Schaden von 1.055 Euro. Die Polizei bittet Zeugen des Zusammenstoßes, sich zu melden.

Quelle: Polizeidirektion Zwickau — Originalmeldung ansehen
Diese Meldung wurde automatisiert strukturiert und anschließend geografisch zugeordnet. Fehler melden: [email protected]

Weitere Meldungen aus Markneukirchen
Montag, 4. Mai 2026
15:15
Siebenbrunn
Am späten Montagnachmittag kam es in Siebenbrunn zu einem Zusammenstoß zwischen einem Skoda und einem Radfahrer. Der Autofahrer (75) bog von der Straße Am Bahnhof nach links in den Sträßler Berg ab, als ihm ein 14-jähriger Radfahrer entgegenkam. Bei der Kollision stürzte der Junge und erlitt leichte Verletzungen; Rettungskräfte brachten ihn ambulant ins Krankenhaus. Nach ersten Erkenntnissen fuhren beide Beteiligten nicht weit genug rechts. Der Schaden an Pkw und Fahrrad wird auf rund 4.000 Euro geschätzt.
Dienstag, 24. März 2026
16:00
Siebenbrunn · Dorfstraße
Am Dienstagabend befuhr ein 20-Jähriger ohne Fahrerlaubnis mit einem nicht zugelassenen Cross-Motorrad die Dorfstraße in Siebenbrunn in Richtung Adorf. In einer Linkskurve geriet er vermutlich wegen überhöhter Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit dem VW eines 73-Jährigen. Der Motorradfahrer stürzte und prallte gegen einen Zaun, zog sich schwere Verletzungen zu und kam ins Krankenhaus. Der Gesamtschaden an beiden Fahrzeugen beträgt rund 6.000 Euro. Die Polizei stellte fest, dass der 20-Jährige keinen Führerschein besaß und das Kraftrad weder zugelassen noch versichert war; er muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.